Allgemeine Geschäftsbedingungen
I.Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Hotelaufnahmeverträge sowie für alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels Merlin.
2. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes bzw. des Bestellers oder Vermittlern von Hotelzimmern enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Hotel Merlin ausdrücklich schriftlich erwähnt.
II.Vertragsabschluss:
1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes beim Hotel Merlin oder bei Hotelvermittlern kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Hotels oder des Hotelvermittlers ein Hotelaufnahmevertrag (nachfolgend: „Vertrag“) zustande.
2. Vertragspartner sind das Hotel Merlin und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet der dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel Merlin eine entsprechende Erklärung vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, vor allem diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.
3. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken ist untersagt.
III. Leistungen, Zahlung:
1. Das Hotel Merlin ist verpflichtet, das vom Gast gebuchte Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden Preise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten.
3. Das Hotel Merlin ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
4. Die Hotelpreise schließen die geltende gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Rechnungen des Hotels Merlin sind sofort ohne Abzug zahlbar. Der Gast kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung leistet. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen berechnet, die im Geschäftsverkehr 8 % und gegenüber Verbrauchern 5 % über dem Basiszinssatz betragen. Bitte beachten Sie, dass auf Grund neuer gesetzlicher Bestimmungen, nach Ablauf von 30 Tagen nach Zugang dieser Rechnung, ohne weiteres in Verzug geraten. Eine gesonderte Mahnung der offenen Beträge erfolgt nicht mehr!
5. Der Gast kann nur mit einer rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels Merlin aufrechnen oder mindern.
6. Das Hotel Merlin ist ein reines Nichtraucherhotel. Der Gast ist verpflichtet, bei nicht Einhaltung, die Kosten einer sofortigen Vollreinigung (ca.150.- €) zu bezahlen.
IV. Rücktritt, Stornierung:
1. Das Hotel Merlin räumt dem Gast ein Rücktrittsrecht unter folgenden Bedingungen ein:
a. Messeraten: Stornierungen bis 31 Tagen vor Anreise kann der Gast ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurücktreten.
b. Messeraten: Stornierungen die zwischen 31 bis 5 Tagen vor Anreisedatum erfolgen, werden 80 Prozent des geltenden Übernachtungspreises aller Übernachtung berechnet.
c. Standardraten: Stornierungen bis zu 9 Tagen vor der Anreise kann der Gast ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurücktreten.
d. Standardraten: Stornierungen die zwischen 9 bis 3 Tagen vor Anreisedatum erfolgen, werden mit 50 Prozent des geltenden Übernachtungspreises aller Übernachtung berechnet.
e. Messe- und Standardraten: Im Falle einer späteren Stornierung oder nicht erscheinen, hat das Hotel Merlin gegen den Gast einen Anspruch auf Zahlung von 100 Prozent des geltenden Übernachtungspreise aller Übernachtungen. Stornierungen müssen bis 12.00 Uhr mittags CET des jeweiligen Tages in Schriftform durchgeführt werden.
2. Wird eine gem. Ziff. III.3 verlangte Vorauszahlung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, ist das Hotel Merlin zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das Hotel ist zudem berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn:
a. höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen,
b. Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, etwa bezüglich des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden
c. das Hotel Merlin begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden könnte,
d. eine unbefugte Benutzung i.S.v. Ziff. II.3 vorliegt.
3. Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
V. Anreise, Abreise:
1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn das Hotel Merlin hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt. Das bestellte Zimmer steht ab 16.00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Einen Anspruch auf frühere Bereitstellung hat der Gast nicht.
2. Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 20.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Andernfalls hat das Hotel Merlin das Recht, gebuchte Zimmer nach 20.00 Uhr anderweitig zu vergeben.
3. Der Gast hat das Zimmer dem Hotel bis spätestens um 10.00 Uhr am vereinbarten Abreisetag geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel Merlin über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers den Tageszimmerpreis und ab 18.00 Uhr den vollen Übernachtungspreis in Rechnung stellen.
VI. Haftung, Verjährung:
1. Die vertragliche Haftung des Hotels Merlin für bei Abschluss des Vertrages vorhandene Mängel, die nicht infolge eines Umstandes eingetreten sind, welchen das Hotel zu vertreten hat, ist ausgeschlossen. Das Hotel haftet nur für Schäden, die ein Gast erleidet, wenn sich der Schaden im Rahmen des Betriebes ereignet hat und das Hotel Merlin oder seine Dienstnehmer hieran ein grobes Verschulden trifft.
2. Für eingebrachte Gegenstände haftet das Hotel Merlin nur bis zum gesetzlichen Höchstbetrag. Die Verwahrung von kostbaren Gegenständen, Geld und Wertpapieren kann verweigert werden. Für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haftet das Hotel, soweit ihm kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, nur für vorhersehbare und unmittelbare Schäden.
3. Der Gast ist verpflichtet, etwaige Mängel oder Schäden unverzüglich, spätestens bei Abreise aus dem Hotel Merlin, anzuzeigen. Ansprüche sind vom Gast spätestens innerhalb eines Monats der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Leistungserbringung gegenüber dem Hotel Merlin schriftlich geltend zu machen. Schadensersatzansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Kalendertag, an dem die Leistungserbringung nach dem Vertrag beendet werden sollte.
VII. Schlussbestimmungen:
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme können nur schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Gegenüber Kaufleuten oder Personen, die keinen allgemeinen deutschen Gerichtsstand haben, wird als Gerichtsstand Nürtingen vereinbart. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Nürtingen. Es gilt deutsches Recht.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Stand April 2016
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